STEUERN

Steuern Einzelunternehmen Schweiz: Was du wissen musst

Steuern Einzelunternehmen Schweiz: Was du wissen musst
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Als Einzelunternehmer zahlst du Einkommens- und Vermögenssteuer auf deinen Geschäftsgewinn – nicht separat als Unternehmen.
  • AHV-Beiträge als Selbstständigerwerbender betragen 10 % des Reineinkommens (nach Abzug der AHV-Beiträge selbst).
  • MWST-Pflicht beginnt ab CHF 100'000 Jahresumsatz – darunter ist freiwillige Unterstellung möglich.
  • Geschäftsausgaben wie Büromaterial, Fahrzeug oder Homeoffice-Anteil können steuerlich abgezogen werden.
  • Eine saubere Buchhaltung ist Pflicht ab CHF 500'000 Umsatz (Art. 957 OR) – darunter reicht eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung.

Als Einzelunternehmer bist du steuerlich gesehen keine juristische Person. Das klingt nach weniger Aufwand – und in mancher Hinsicht stimmt das auch. Gleichzeitig bedeutet es, dass dein Geschäftsgewinn direkt in deine private Steuererklärung einfliesst. Wer das nicht von Anfang an versteht, erlebt spätestens beim ersten Steuerausweis eine böse Überraschung. Dieser Artikel zeigt dir, welche Steuern und Abgaben relevant sind, was du abziehen kannst und wie du mit einer ordentlichen Buchhaltung von Beginn weg auf der sicheren Seite bist.

Einkommens- und Vermögenssteuer: Gewinn ist dein Einkommen

Das Einzelunternehmen zahlt keine eigene Gewinnsteuer wie eine GmbH oder AG. Stattdessen wird dein Geschäftsgewinn als Einkommen in deiner privaten Steuererklärung erfasst. Bund, Kanton und Gemeinde besteuern dieses Einkommen gemeinsam – wobei die Höhe je nach Wohnkanton erheblich variiert. Im Kanton Zug zahlst du deutlich weniger als beispielsweise in Genf oder Bern.

Dein Geschäftsvermögen wird ausserdem als Privatvermögen angerechnet und unterliegt der Vermögenssteuer. Das betrifft Sachanlagen, Warenlager oder Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Auch hier gilt: Kanton für Kanton unterschiedlich.

Wichtig ist die korrekte Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Was einmal als Geschäftsvermögen deklariert wurde, sollte konsequent als solches behandelt werden. Fehler in diesem Bereich ziehen oft Nachsteuerverfahren nach sich.

AHV-Beiträge: der unterschätzte Kostenblock

Als Selbstständigerwerbender bist du bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) eigenständig beitragspflichtig. Du zahlst den Beitragssatz von aktuell 10 % auf dein Reineinkommen – ohne Arbeitgeberanteil, weil es keinen gibt. Das klingt günstiger als die 10,6 % bei Angestellten, aber du trägst den gesamten Betrag alleine.

Der AHV-Beitrag selbst ist steuerlich abzugsfähig, was die Berechnung etwas zirkulär macht. In der Praxis wird deshalb mit einer Näherungsformel gerechnet. Deine Ausgleichskasse hilft dir dabei, die korrekten Akontobeiträge festzulegen. Wer zu wenig einzahlt und am Jahresende eine Nachzahlung erhält, sollte dafür liquide Mittel zurückgelegt haben.

IV und EO nicht vergessen

Neben der AHV zahlst du als Selbstständiger auch Beiträge an die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Diese Abgaben sind ebenfalls einkommensabhängig und werden zusammen mit der AHV über die Ausgleichskasse abgerechnet.

MWST: Wann wird es relevant?

Sobald dein Jahresumsatz CHF 100’000 überschreitet, bist du mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 MWSTG). Du musst dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und auf deinen Rechnungen die MWST ausweisen. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, für bestimmte Leistungen gelten reduzierte Sätze.

Wer unter der Grenze liegt, kann sich freiwillig unterstellen lassen. Das lohnt sich, wenn du viel Vorsteuer aus Geschäftsausgaben geltend machen kannst. Eine gute Buchhaltung ist dabei Voraussetzung – ohne klare Belegführung lässt sich die Vorsteuer nicht korrekt berechnen.

Saldosteuersatz als vereinfachte Option

Kleine Einzelunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Saldosteuersatzmethode wählen. Dabei wird ein branchenspezifischer Pauschalsatz angewendet, was die Abrechnung erheblich vereinfacht. Ob sich das finanziell lohnt, hängt von deiner Branche und deinen Vorsteuern ab. Lass das einmal durchrechnen, bevor du dich festlegst.

Was du steuerlich abziehen kannst

Hier liegt ein echter Hebel, den viele Einzelunternehmer zu wenig nutzen. Geschäftsmässig begründete Aufwendungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Dazu gehören unter anderem Büromiete oder der anteilige Homeoffice-Abzug, Fahrzeugkosten (bei gemischter Nutzung anteilig), Weiterbildungskosten mit direktem Bezug zur Tätigkeit, Prämien für Geschäftsversicherungen sowie Abschreibungen auf Betriebsmitteln.

Grundlage dafür ist eine ordentliche Buchhaltung mit vollständigen Belegen. Die kantonalen Steuerämter verlangen im Zweifelsfall Nachweise. Wer seine Belege digital und sauber ablegt, ist klar im Vorteil.

Buchhaltungspflicht: Was das Gesetz vorschreibt

Das Obligationenrecht (Art. 957 OR) unterscheidet nach Umsatz. Einzelunternehmen unter CHF 500’000 Jahresumsatz müssen keine doppelte Buchhaltung führen, aber eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie eine Aufstellung über die Vermögenslage sind trotzdem Pflicht. Wer ordentlich dokumentiert, schützt sich bei Steuerprüfungen und spart beim Jahresabschluss.

Ab CHF 500’000 gilt die vollständige kaufmännische Buchführung nach Art. 957a OR. Das bedeutet: Bilanz, Erfolgsrechnung und Buchführung nach anerkannten Grundsätzen.

Steuerplanung beginnt mit einer klaren Buchhaltung – nicht erst im März vor der Steuerdeadline. easy buchhaltung richtet dein Konto innert 2 Arbeitstagen ein, vollständig digital und ohne Papierchaos. Berechne deinen individuellen Preis auf easybuchhaltung.ch/preise und melde dich für eine kostenlose Beratung. Schlau sparen, stark wachsen ist kein Versprechen, sondern das Ergebnis, wenn Buchhaltung und Steuer von Anfang an stimmen.

kostenlose Beratung